Für den Neubau der Elbquerung im Zuge der A 20 kann die Vorbereitung der Vergabeunterlagen und der bauvorbereitenden Leistungen beginnen. Das hat Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, mitgeteilt.
Der Neubau der A 20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat für die Verkehrsinfrastruktur in Norddeutschland eine überragende Bedeutung. Der geplanten Elbquerung zwischen Drochtersen und Glückstadt kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben für die Realisierung der Elbquerung im vergangenen Jahr eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die Zeit bis zum Vorliegen vollziehbaren Baurechts intensiv für die Bauvorbereitungen zu nutzen.
Ursprünglich war für die Elbquerung im Zuge der A 20 eine ÖPP-Realisierung ins Auge gefasst worden. Im Verlauf der Projektvorbereitung hat sich gezeigt, dass die Rahmenbedingungen des Neubaus der Elbquerung für eine konventionelle Realisierung der Baumaßnahme sprechen. Die voraussichtlich zweijährige Vorbereitungsphase der konventionellen Vergabe kann damit beginnen.
Der Projektzuschnitt eines möglichen ÖPP-Projektes auf der A 20, das weiterhin zielstrebig verfolgt werden wird, wird mit fortschreitendem Baurecht der Neubauabschnitte der A 20 festgelegt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein wirtschaftliches Angebot im Rahmen eines ÖPP-Vergabeverfahrens erwarten lässt.
„Die Elbquerung – die eine Schlüsselfunktion in der Realisierung der Küstenautobahn A 20 einnimmt – wird konventionell gebaut. Ein ÖPP-Projekt auf der A 20 wird aber weiterverfolgt werden. Mit fortgeschrittenem Baurecht der Neubauabschnitte im Zuge der A 20 werden wir prüfen, welcher Projektzuschnitt ein erfolgreiches ÖPP-Projekt auf der A 20 erwarten lässt„, so Ferlemann.
Quelle: BMVI
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