Mit gemeinsamen Erlass des Wirtschaftsministeriums NRW setzt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (MF NRW) für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, die Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30.06.2020 aus.
Dies geht aus dem gemeinsamen Erlass, H 4040 -24- IVA3 81.02.13.02, vom 27.03.2020 hervor. Auch wenn der in Bezug genommene gemeinsame Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie erst mit seiner Verkündung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, bestehen für das MF NRW keine Bedenken, die Regelungen ab sofort anzuwenden.
Den Inhalt des Rundschreibens sowie des gemeinsamen Runderlasses können Sie auf Vergabe.NRW nachlesen.
Den Erlass können Sie auch in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier einsehen. Dort finden Sie zudem die bisher über den Vergabeblog kommunizierten Rundschreiben und Erlasse zum Thema. Gerne können Sie Ihnen bekannt gewordene Rundschreiben und Erlasse in der Bibliothek ergänzen. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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