Geht das? In Bayern unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr schon. Doch eingehende Angebote sind durch einen an der Vergabe nicht beteiligten Bediensteten wegzuschließen. Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
0 Kommentare