Die Anforderungen der IT-Sicherheit werden bei allen Vorhaben der Digitalisierung der Justiz generell mitberücksichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18271) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17546). Dieser Aspekt bedürfe keiner ausdrücklichen Erwägung. Nach Ansicht der Fragesteller bestehen ohne ein hinreichendes Maß an IT-Sicherheit erhebliche Gefährdungen für die Funktionsfähigkeit der Justiz. Konkret fragten sie unter anderem, warum die Maßnahme „Digitalisierung der Justiz voranbringen“ keine Ziele im Bereich der IT-Sicherheit der Justiz umfasst.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sieht sie den Abfluss oder die Manipulation von Daten im Zuge von erfolgreichen Cyberattacken als mögliches Grundgefährdungsszenario. Hinsichtlich der Cyberattacke auf das Berliner Kammergericht lägen aber keine Hinweise vor, dass die Arbeit von Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderer Bundesbehörden bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder anderer schwerer staatsgefährdender Delikte beeinträchtigt wird. Der Rechtsstaat sei durch einen vergleichbaren Cyberangriff auf ein oder mehrere Bundesgerichte nicht gefährdet.
Quelle: Bundestag
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