Das europaweite Vergabeverfahren mit dem Titel „Bau und betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II“ (Werftausschreibung) konnte nicht vergaberechtskonform durch einen Zuschlag beendet werden. Die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens wurde am 23. April 2020 an das Amt für Veröffentlichungen der EU versandt (TED). Aus der Antwort der Bundesregierung (19/ 18832) auf eine Kleine Anfrage (19/18088) der FDP-Fraktion geht hervor, es hätten keine finalen Angebote vorgelegen, die den Bedingungen entsprachen. Außerdem hätten sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert.
Das geplante Schiff „Polarstern II“ solle das aktuelle Forschungsschiff „Polarstern“ ersetzen. Dieses gilt laut Fragestellern als Wahrzeichen der deutschen Polarforschung. Es sei der größte Eisbrecher der Deutschen Forschungsflotte und werde dem Alfred-Wegener-Institut (AWI) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung betont, dass das BMBF das AWI in die Lage versetzen will, ein leistungsfähiges, wirtschaftliches und der international beachteten Stellung Deutschlands in der Polar- und Klimaforschung entsprechendes Nachfolgeschiff für die POLARSTERN rechtzeitig zu beschaffen und vor Ablauf des Jahres 2027 in Betrieb zu nehmen. Das neue Schiff soll zuvor möglichst ein Jahr lang unter den Bedingungen der arktischen und antarktischen Regionen erprobt werden. Währenddessen sollen weiterhin, wie auch schon im bisherigen Verfahren vorgesehen, beide Schiffe parallel betrieben werden. Die Aufhebung der Ausschreibung für den Neubau hat laut Bundesregierung zu keinen Änderungen an diesem zeitlichen Rahmen geführt.
Quelle: Bundestag
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