Im Laufe dieser Legislaturperiode (seit 2017) hat die Bundesregierung insgesamt 35,537 Millionen Euro Honorare an Rechtsanwaltskanzleien gezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/18637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18258) hervor. Die höchsten Ausgaben fielen demnach mit 16,954 Millionen Euro im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung mit 5,33 Millionen Euro. Die Antwort enthält außerdem die Namen der Kanzleien sowie Themen der von ihnen erstellten Gutachten. Nach Angaben der Regierung sind seit Beginn der Legislaturperiode keine kompletten Gesetzentwürfe beziehungsweise Verordnungsentwürfe oder Teile davon durch Rechtsanwaltskanzleien erstellt worden.
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