Die Bundesministerien ermöglichen ihren Beschäftigten in der Coronakrise die Teilnahme am mobilen Arbeiten. Diese Regelungen gingen derzeit weiter als im Normalbetrieb, heißt es in der Antwort (19/19170) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18882) der FDP-Fraktion. Damit werde den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Dienst zu vermeiden und somit die Ansteckungsgefahr zu reduzieren oder der besonderen Ausnahmelage Rechnung zu tragen.
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