Die Bundesingenieurkammer (BIngK) begrüßt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, die die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet haben, zumindest teilweise berücksichtigt wurden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass die Frist für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler wenigstens um drei Monate (bis August) verlängert wurde. Eine noch weitergehendere Verlängerung ist aber aus Sicht der BIngK unerlässlich, da die Planungsbüros die Auswirkungen der Coronakrise voraussichtlich erst deutlich zeitversetzt zu spüren bekommen werden. Insofern sollte dieser Zeitraum nicht nur bis August, sondern wenigstens bis Ende 2020 verlängert werden.
Absatz 11 des Ergebnispapiers: „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken – Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020“ (abrufbar über BIngK hier) sieht vor:
„Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch die Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Wir prüfen im Lichte der im Herbst erwarteten EuGH-Entscheidung eine europarechtskonforme materielle Präklusion gesetzlich wieder einzuführen.“
Darüber hinaus erfreulich ist, dass auch Punkte wie die Stärkung der Kommunen, die (temporäre) Vereinfachung des Vergaberechts, die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung sowie ein nachhaltiger „Digitalisierungsschub“ Eingang in das Ergebnispapier gefunden haben.
Quelle BIngK
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