Besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten ist es nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) wichtig, die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschemissionen zu begrenzen. Der neu veröffentlichte Leitfaden des UBA gibt Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Kehr- und Müllfahrzeugen.
Die Arbeitsgeräusche können in Wohngebieten und Ruhezonen sehr störend sein. Zum Schutz der Anwohner ist es daher wichtig, dass die Kommunen lärmarme Fahrzeuge einsetzen. Derzeit gibt es außer der Verpflichtung zur Kennzeichnung des Geräuschpegels keine gesetzlichen Anforderungen zur Lärmminderung von Kommunalfahrzeugen. Der Blaue Engel legt daher Grenzwerte für den zulässigen Lärmpegel von Kehr- und Müllfahrzeugen fest, an denen sich auch die Empfehlungen des Umweltbundesamtes für die öffentliche Beschaffung orientieren. Zur Reduzierung der Luftschadstoffe sind darüber hinaus strenge Abgas- und Feinstaubwerte einzuhalten.
Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Kommunalfahrzeuge kann über die Internetpräsenz des UBA abgerufen werden.
Quelle: UBA
0 Kommentare