Die Aussichten für ein neues Partnerschaftsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich zum 1. Januar 2021 sind zunehmend ungewiss. Nach der 6. Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen hat sich EU-Chefunterhändler Michel Barnier vergangenen Donnerstag in London skeptisch geäußert. Da das Vereinigte Königreich sich weigere, sich zu Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und zu einem ausgewogenen Fischereiabkommen zu verpflichten, sei ein rechtzeitiger Abschluss eines Handelsabkommens zum Ende der Übergangsfrist Ende 2020 derzeit unwahrscheinlich, sagte Barnier. Dennoch werde die EU mit den britischen Partnern weiter nach Lösungen suchen.
Bereits kommende Woche wird Barnier wieder in London sein, die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte August geplant. Bis Oktober muss eine Vereinbarung stehen, um von beiden Seiten noch rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist ratifiziert werden zu können.
Der Europäische Rat hat in den Beratungen über den mehrjährigen Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 vom 17.-21. Juli einen Brexit-Sonderfonds von 5 Mrd. Euro vereinbart, um „unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen in den am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren zu begegnen“. Zugleich legte die EU-Kommission einen Leitfaden für Firmen und Behörden vor, um sich auf rechtliche Änderungen nach dem Ende der Übergangszeit am 31. Dezember dieses Jahres einzustellen.
Das Vereinigte Königreich hat die EU zum 31. Januar 2020 verlassen, sich dabei aber verpflichtet, bis zum Jahresende die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes und der gemeinsamen Zollunion zu erfüllen. Unabhängig vom Ausgang der Gespräche über die künftigen Beziehungen ergeben sich aber mit Ablauf der Übergangsfrist eine Reihe rechtlicher Änderungen für Unternehmen und Behörden in der EU. „Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger werden von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, betroffen sein“, sagte Michel Barnier.
Der von der Kommission herausgegebene Ratgeber „Bereit für Veränderungen“ gibt einen nach verschiedenen Bereichen gegliederten Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Er enthält darüber hinaus Hinweise zu entsprechenden Vorkehrungen, die die Behörden der Mitgliedstaaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger treffen sollten, um auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein.
Quelle: EU Kommission
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