Die Handwerkskammer (HWK) Münster erwartet von den Kommunen im Kammerbezirk, die neuen Spielräume im gelockerten Vergaberecht voll zu nutzen. „Das kostengünstigste Angebot hat nicht unbedingt das beste Preis-Leistungsverhältnis. Billig ist nicht immer wirtschaftlich“, betont HWK-Präsident Hans Hund. Er fordert Städte und Gemeinden auf, die Betriebe in der Region stärker in Vergabeverfahren für öffentliche Investitionen einzubeziehen. So könne das Konjunkturpaket des Bundes mehr Wirkung entfalten, so Hund.
Konkret empfiehlt die HWK bei Gesamtinvestitionen bis 5,35 Millionen Euro netto – hier liegt die Grenze für nationale Verfahren –, die Summe in kleine Lose nach Gewerken aufzuteilen. Bis 750.000 Euro pro Los kann bis Ende 2021 ein beschränktes Verfahren angewandt werden. Bei Kitas und Schulen ist dies bis 1 Million Euro machbar. Vorgeschrieben ist ein Wechsel der Betriebe, die zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Diese Regelung ermögliche auch Handwerksbetrieben vor Ort die Teilnahme, macht die HWK aufmerksam. Im Handwerk sei insbesondere eine Eintragung in die Handwerksrolle unabdingbar, um keine Schwarzarbeit entstehen zu lassen.
Die HWK weist darauf hin, dass gute Arbeit auch gut bezahlt werden müsse. Faire und damit rechtskonforme Löhne müssten bei der Prüfung des Angebotes berücksichtigt werden. Weitere rechtliche Spielräume in den Vergabekonditionen ergäben sich, indem Handwerker ihre Ideen für einen effizienten Ablauf und die eingesetzten Materialien des Projektes einbringen könnten. Diese Regelung bleibe häufig ungenutzt, biete aber Vorteile für beide Seiten: Die dadurch erzielten Einsparungen würden geteilt. Das komme auch den kommunalen Haushalten zugute.
Darüber hinaus appelliert die Handwerkskammer an die Kommunen, ihre Vergabeformulare übersichtlicher zu gestalten und deren Zahl zu reduzieren. Insbesondere sollten die Leistungsverzeichnisse vollständig, eindeutig und besser nachvollziehbar erstellt werden. Dann könnten sich auch mehr Handwerksbetriebe, die Arbeitsplätze vor Ort schafften, an den Ausschreibungen beteiligen, unterstreicht Hund.
Quelle: Pressemitteilung der HWK Münster
Ich glaube hier, hätte ich mir eine Einordnung gewünscht – gerade in Hinblick auf § 6 Abs. 1 VOB/A und nicht nur die Widergabe der Presseerklärung…