Das Bundeskartellamt, bei dem auch die Vergabekammern des Bundes angesiedelt sind, hat seinen Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Der Jahresbericht enthält eine Kurzstatistik zu den vergaberechtlichen Fallzahlen der Vergabekammern. Danach wurden im Jahr 2019 105 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsprüfungsverfahrens gestellt.
Rund 55 Prozent der Fälle betrafen die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von 28 Prozent Bauaufträgen. Dahinter rangierten die Bereiche Verteidigungs- und Sicherheit sowie Auftragsvergaben im Sektorenbereich.
41 Sachentscheidungen wurden getroffen, von denen 27 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und 14 zugunsten der Antragsteller ergingen. Die übrigen Nachprüfungsverfahren wurden ohne Sachentscheidung durch Rücknahme (34) oder Erledigung (30) beendet.
In 12 Fällen wurde gegen die Entscheidungen der Vergabekammern sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
Einsicht in den Jahresbericht können Sie hier nehmen.
Quelle: Bundeskartellamt
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