Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat vergangenen Mittwoch im Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 sowie die Finanzplanung 2022 bis 2024 vorgestellt. Scholz sprach von einem Haushalt, der geprägt sei von „der historischen Ausnahmesituation, die mit dem Corona-Virus verbunden ist“. Die „neue Normalität“ habe entsprechende „ökonomische und fiskalische Folgen“. Man wolle gemeinsam die „volle Wegstrecken“ gehen, sagte der Finanzminister, um der gesundheitlichen Krise zu begegnen, die wirtschaftliche Erholung voranzubringen und Wachstumskräfte zu entfesseln. In diesem Zusammenhang verwies Scholz auf die Fortführung von Unterstützungsleistungen wie dem Kurzarbeitergeld sowie die Investitionsausgaben. „Die Investitionsoffensive setzt sich fort.“ Es wäre falsch, „gegen die Krise anzusparen“, sagte Scholz.
Die Finanzierung sei eine „große Herausforderung“. Die geplante Nettokreditaufnahme (NKA) sowie die dafür vorgesehene Ausnahme von der Schuldenbremse seien daher notwendig. Ab 2022 solle die NKA wieder im Rahmen der Schuldenregel liegen, sagte Scholz. „Wir wollen uns an die hohe Neuverschuldung nicht gewöhnen.“ Der Finanzminister verwies auf den in der Kabinettsvorlage dargelegten „finanzpolitischen Handlungsbedarf“ für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 in Höhe von rund 42 Milliarden Euro.
Im Austausch mit dem Finanzminister thematisierte ein Vertreter der Unions-Fraktion diesen finanzpolitischen Handlungsbedarf. Nach seiner Rechnung betrage dieser tatsächlich über 60 Milliarden Euro, beziehe man beispielsweise Globale Minderausgaben ein. Das werde ein schwieriges Unterfangen werden und bedürfe vieler Kraftanstrengungen, sagte der Unions-Vertreter.
Vertreter der Fraktion von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen thematisierten jeweils ebenfalls den Handlungsbedarf für die kommenden Jahre und wiesen darauf hin, dass nicht konkretisiert worden sei, wie dieser umgesetzt werden soll. Ein Vertreter der FDP-Fraktion erkundigte sich unter anderem nach der für dieses Jahr erwarteten tatsächlichen Nettokreditaufnahme.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion schloss sich der Argumentation des Finanzministers an, dass es ein große Fehler wäre, gegen die Krise anzusparen. Der Investitionshaushalt sei der richtige Weg. Wenn man das umgesetzt bekomme, „dann werden wir sehr stark aus dieser Krise herauskommen“.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro vor. Das sind 18,7 Prozent beziehungsweise 95,1 Milliarden Euro weniger als der Ansatz im zweiten Nachtragshaushalt 2020. Ursprünglich hatte der im November 2019 beschlossene Haushalt 2020 Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vorgesehen. Um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme für 2020 soll rund 218 Milliarden Euro betragen.
In der Finanzplanung geht das Bundesfinanzministerium von einem deutlich geringeren Ausgabeniveau bis 2024 aus. 2022 sind demnach 387,0 Milliarden Euro, 2023 387,1 Milliarden Euro und 2024 393,3 Milliarden Euro avisiert. Die Nettokreditaufnahme soll in den kommenden Jahren ebenfalls sinken. Geplant ist für 2020 eine NKA von 10,5 Milliarden Euro, für 2023 von 6,7 Milliarden Euro und für 2024 von 5,2 Milliarden Euro.
In der Vorlage des Bundesfinanzministeriums wird für den Finanzplanungs-Zeitraum jeweils ein finanzpolitischer Handlungsbedarf ausgewiesen: 2022 in Höhe von 9,9 Milliarden Euro, 2023 16,4 Milliarden Euro und 2024 16,2 Milliarden Euro.
Quelle: Bundestag
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