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Bundesregierung legt Haushaltsgesetz 2021 vor – Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro

Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 (19/22600) vorgelegt. Danach sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro vorgesehen. Die Neuverschuldung soll bei 96,2 Milliarden Euro liegen.

Gegenüber dem Soll für 2020 (508,5 Milliarden Euro) sinkt der Ausgabe-Ansatz um 18,7 Prozent beziehungsweise 95,1 Milliarden Euro. Für dieses Jahr wird mit einer Neuverschuldung von 217,8 Milliarden Euro gerechnet. Coronabedingt hatte der Bundestag für dieses Jahr im Juni einen zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Der ursprünglich im November 2019 beschlossene Etat hatte Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro ohne Neuverschuldung vorgesehen.

Die Bundesregierung rechnet auf Grundlage der jüngsten Steuerschätzung mit Steuereinnahmen von 292 Milliarden Euro. Das sind 27,6 Milliarden Euro mehr als der Soll-Wert für 2020. Der Ist-Wert 2019 lag bei 329 Milliarden Euro.

Mit der geplanten Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro wird laut Entwurf – inklusive der Finanzierungssalden der Sondervermögen des Bundes – die regulär zulässige Nettokreditaufnahme um 86,2 Milliarden Euro überschritten. Für die Überschreitung muss – wie bereits in diesem Jahr – eine Ausnahme vom Bundestag beschlossen werden.

Als Investitionen sind im Haushaltsentwurf für 2021 55,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Das Soll für 2020 liegt bei 71,3 Milliarden Euro. Im ursprünglich beschlossenen Haushalt 2020 waren rund 42,1 Milliarden Euro als Investitionen verbucht. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 112,5 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes findet in der kommenden Woche statt. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 26. November 2020 geplant, die zweite und dritte Lesung im Bundestag für die Woche 8. bis 11. Dezember 2020. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist bei Fristverkürzung am 18. Dezember 2020 möglich.

Quelle: Bundestag

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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