Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

Finanzplanung des Bundes 2022-2024 vorgelegt

Die Bundesregierung hat die Finanzplanung 2022 bis 2024 (19/22601) als Unterrichtung vorgelegt. Danach geht sie in den drei betreffenden Haushaltsjahren von insgesamt niedrigeren Ausgabeansätzen sowie einer geringeren Nettokreditaufnahme aus als in diesem und im kommenden Jahr. Allerdings sieht sie „finanzpolitischen Handlungsbedarf“, um die Regelgrenze der grundgesetzlichen Schuldenregel in diesen Jahren zu halten.

Der Planung zufolge soll der durch die Corona-Krise bedingte Ausgabehochlauf – Soll 2020: 508,5 Milliarden Euro, Entwurf 2021: 413,4 Milliarden Euro – 2022 mit 387,0 Milliarden Euro wieder abflachen. Für 2023 sind Ausgaben in Höhe von 387,1 Milliarden Euro, für 2024 von 393,3 Milliarden Euro vorgesehen. Die Werte liegen deutlich über der bisherigen Finanzplanung 2021 bis 2023 (19/11801): In der Mitte 2019 vorgelegten Planung war die Bundesregierung für 2021 noch von Ausgaben in Höhe von 366,2 Milliarden Euro, für 2022 von 372,4 Milliarden Euro und 2023 von 375,7 Milliarden Euro ausgegangen.

Auf der Einnahmeseite zeigen sich die Folgen der Corona-Krise ebenfalls deutlich. Die Steuereinnahmen sollen demnach im kommenden Jahr 292,0 Milliarden Euro betragen, 2022 308,4 Milliarden Euro, 2023 325,2 Milliarden Euro und 2024 338,5 Milliarden Euro. In der letztjährigen Finanzplanung waren es für 2021 334,2 Milliarden Euro und für 2022 345,5 Milliarden Euro.

Zum Ausgleich der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sieht die Finanzplanung bis inklusive 2024 eine Neuverschuldung vor. Gegenüber dem Rekordwert von 2020 mit einer Nettokreditaufnahme (Soll) von 217,8 Milliarden Euro und der Entwurfs-Planung für 2021 von 96,2 Milliarden Euro fällt die Planung von 2022 niedriger aus. 2022 soll die Nettokreditaufnahme demnach 10,5 Milliarden Euro, 2023 6,7 Milliarden Euro und 2024 5,2 Milliarden Euro betragen.

Laut Finanzplanung soll zwischen 2022 und 2024 zudem die bestehende Rücklage von rund 48,2 Milliarden Euro aufgelöst werden. Danach sollen 2022 28,0 Milliarden Euro, 2023 13,3 Milliarden Euro und 2024 6,9 Milliarden Euro einnahmewirksam werden.

Für den Finanzplanungszeitraum will die Bundesregierung – anders als 2020 und 2021 – im Rahmen der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß Artikel 115 Grundgesetz bleiben. Laut Bundesregierung ist besteht noch „finanzpolitischer Handlungsbedarf“, um die Regelgrenze tatsächlich einzuhalten. Danach beträgt dieser Bedarf 2020 9,9 Milliarden Euro, 2023 16,4 Milliarden Euro und 2024 16,2 Milliarden Euro. „Aus Sicht der Bundesregierung sind zukünftige konjunkturelle Mehreinnahmen und sonstige Entlastungen im Finanzplanzeitraum vollständig für die Auflösung dieses Handlungsbedarfs zu verwenden“, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Bundestag

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert