Der Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 wird zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten auf die Bundesbeamten übertragen.
In einem ersten Schritt wird mit dem Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger der Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 auf den Beamten- und Soldatenbereich übertragen.
Die Bundesregierung hat am 4. November 2020 den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger beschlossen. Das Gesetzgebungsvorhaben ist der erste Schritt zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten. Der Gesetzentwurf sieht vor, die tarifrechtlich vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen in den Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 sowie auf Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen zum selben Zeitpunkt wie im Tarifvertrag vorgesehen zu übertragen. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz sollen eine Sonderzahlung entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Zuordnung erhalten.
Demnach erhalten im Jahr 2020 Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten
Für Anwärter ist im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro und für Empfängerinnen und Empfänger von Wehrsold in Höhe von 600 Euro vorgesehen.
Quelle: Bundesinnenministerium
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