Der Bund kann im kommenden Jahr 498,62 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 1,9 Prozent weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/22600) geplant. Gleichzeitig steigt die Neuverschuldung von den im Regierungsentwurf geplanten 96,2 Milliarden Euro um 83,62 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss nach rund 17-stündiger Bereinigungssitzung am frühen Freitagmorgen. Für den Etat-Entwurf stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfes ist in der nächsten Sitzungswoche von 8. Dezember 2020 bis 11. Dezember 2019 vorgesehen.
Ein kräftiger Rückgang im Vergleich zum Soll im Jahr 2020 (324,96 Milliarden Euro) wird im Bereich der Steuereinnahmen erwartet. Mit geplanten 292,79 Milliarden Euro liegt der Wert aber über den Annahmen aus den Regierungsentwurf (291,97 Milliarden Euro). Die „Sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf von 25,23 Milliarden Euro auf 26,01 Milliarden Euro.
Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 61,85 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Milliarden Euro. Für 2020 sind als Soll für Investitionen 42,09 Milliarden Euro vorgesehen.
Im Verlauf der Bereinigungssitzung zu den Einzelplänen befassten sich die Ausschussmitglieder mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen. Während die Vorlagen des Finanzministeriums (Bereinigungsvorlage) sowie die Anträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen wurden, lehnte der Ausschuss sämtliche Oppositionsvorlagen ab.
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen liegen die Etats aller Einzelpläne mit Ausnahme von Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; – 18,08 Millionen Euro) und Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; – 10,7 Millionen Euro) über den vor der Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgesehenen Ausgaben.
Das größte Plus im Ergebnis der Haushaltsberatungen verzeichnet der Einzelplan 15 (Bundesministerium für Gesundheit). Um elf Milliarden Euro wurde der Ansatz erhöht und liegt damit bei 35,3 Milliarden Euro. 7,07 Milliarden Euro mehr als von der Regierung geplant und damit 41,15 Milliarden Euro sind im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vorgesehen. Dieser Aufwuchs begründet sich vor allem durch die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG, für die sechs Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Die Mehrausgaben im Gesundheitsetat sind der Corona-Pandemie geschuldet. Zusätzliche 2,65 Milliarden Euro gehen als Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für die durch die SARS-CoV-2- Pandemie verursachte Belastungen, 2,9 Milliarden Euro sind Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus und 2,66 Milliarden Euro Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2. Dazu kommen zwei Milliarden Euro als Ausgleichszahlungen nach Paragraf 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
Gegenüber dem Regierungs-Entwurf steigen auch die Ausgaben im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11), des nach wie vor mit Abstand größten Einzel-Etats, weiter an. Sie sollen im kommenden Jahr 164,92 Milliarden Euro betragen, im Entwurf waren es 163,98 Milliarden Euro. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (plus 200 Millionen Euro), beim Arbeitslosengeld II (plus 300 Millionen Euro) und für den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit (plus 250 Millionen Euro) zurückführen.
Beim Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) ragen die Mehrausgaben für die Corona-Unternehmenshilfen (37,5 Milliarden Euro) sowie die Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie (30 Milliarden Euro) heraus.
Quelle: Bundestag
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