Die Europäische Kommission will die EU-Vorschriften für Batterien modernisieren. Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. Konkret hat die Kommission vergangenen Donnerstag vorgeschlagen, dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Batterien müssen langlebig und sicher sein und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden, sodass wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen.
Mit ihrem Vorschlag setzt die Kommission ihre erste Initiative im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft um. Batterien, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sind, sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und tragen zum darin festgelegten Null-Schadstoff-Ziel bei. Sie fördern eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und sind für grünen Verkehr und saubere Energie ebenso erforderlich wie für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Vorschlag befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Typen von Batterien.
Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič sagte: „Die Kommission legt einen neuen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für Batterien vor, mit dem sie dafür sorgen will, dass es nur die umweltfreundlichsten, leistungsfähigsten und sichersten Batterien auf den EU-Markt schaffen. Dieser ehrgeizige Rahmen für die transparente und ethische Beschaffung von Rohstoffen, den CO2-Fußabdruck von Batterien und das Recycling ist ein wesentliches Element, um in diesem kritischen Sektor eine offene strategische Autonomie zu erreichen und unsere Arbeit im Rahmen der Europäischen Batterie-Allianz zu beschleunigen.“
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „ Mit diesem innovativen Vorschlag der EU für nachhaltige Batterien geben wir der Kreislaufwirtschaft den ersten großen Impuls im Rahmen unseres neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Batterien enthalten große Mengen an wertvollen Materialien, und wir wollen sicherstellen, dass keine Batterie einfach in den Müll wandert. Mit ihren steigenden Zahlen auf dem EU-Markt müssen Batterien gleichzeitig nachhaltiger werden.“
Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte: „Europa muss seine strategische Kapazität im Bereich neuer und grundlegender Technologien wie Batterien, die für unsere industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Verwirklichung unserer grünen Ziele unerlässlich sind, ausbauen. Mit Investitionen und den richtigen politischen Anreizen – einschließlich des heutigen Vorschlags für einen neuen Rechtsrahmen – tragen wir dazu bei, die gesamte Wertschöpfungskette für Batterien in der EU zu etablieren, von Rohstoffen und Chemikalien über Elektromobilität bis hin zum Recycling.“
Förderung nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in Europa
Die Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit sind Anforderungen wie die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, ein Mindestgehalt an recyceltem Material und ein kleiner CO2-Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit und Kennzeichnung sowie die Erfüllung der Sammel- und Recyclingvorgaben von wesentlicher Bedeutung.
Die Rechtssicherheit wird zusätzlich zur Mobilisierung umfangreicher Investitionen und zur Steigerung der Produktionskapazität für innovative und nachhaltige Batterien nicht nur in Europa beitragen, um auf den rasch wachsenden Markt zu reagieren.
Minimierung der Umweltauswirkungen von Batterien
Mit diesem Vorschlag will die Kommission die Kreislaufwirtschaft in den Batterie-Wertschöpfungsketten und eine effizientere Ressourcennutzung fördern, sodass sich Batterien so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.
Um die Lücken im Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu halten, schlägt die Kommission neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer vor. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen.
Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
In der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen festgelegt, der die Umnutzung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert, damit sie beispielsweise als stationäre Energiespeichersysteme weiter zum Einsatz kommen oder als Energieressourcen in Stromnetze integriert werden können.
Der Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, wird für einen sicheren Datenaustausch, die größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus wesentlich sein. Die Technologien werden es den Herstellern ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der parallelen grünen und digitalen Wende zu entwickeln.
Mit ihren neuen Nachhaltigkeitsstandards für Batterien wird die Kommission auch weltweit den grünen Wandel fördern und ein Konzept für weitere Initiativen im Rahmen ihrer nachhaltigen Produktpolitik aufstellen.
Hintergrund
Seit 2006 werden Batterien und Altbatterien auf EU-Ebene durch die Batterien-Richtlinie (2006/66/EG) geregelt. Aufgrund der anderen sozioökonomischen Bedingungen, der technologischen Entwicklungen, der veränderten Märkte und Verwendungen von Batterien ist eine Modernisierung des Rechtsrahmens erforderlich.
Die Nachfrage nach Batterien wächst rasch und dürfte bis 2030 um das 14fache steigen. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die Elektromobilität, die diesen Markt weltweit zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnen lässt. Eine derartige weltweit exponentiell zunehmende Nachfrage nach Batterien wird zu einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen führen, deren Umweltauswirkungen daher minimiert werden müssen.
Quelle: EU Kommission
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