Die Pläne für die Pkw-Maut sind nach Angaben des ehemaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) innerhalb der Großen Koalition „mit unterschiedlicher Leidenschaft“ vorangetrieben worden. Die Parteivorsitzenden von CDU und SPD hätten sich aber hinter das in der Koalitionsvereinbarung von 2013 festgelegte Ziel gestellt, eine Pkw-Maut einzuführen, die keinen deutschen Autohalter zusätzlich belasten sollte. Dies sagte Dobrindt in seiner Vernehmung im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“), die in den frühen Morgenstunden am Freitag stattfand. Dobrindt war von 2013 bis 2017 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist jetzt Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
Schon 2014 habe die Diskussion mit der Europäischen Kommission begonnen, wie man die Maut europarechtskonform gestalten könne, führte Dobrindt aus. „Dass es eine Reihe von Hürden gibt, war allen bekannt“, sagte er. Schon bei seinem ersten Treffen mit dem damaligen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel sei der Grundsatz „No linkage between tax and toll“ (keine Kopplung zwischen Steuer und Maut) Thema gewesen. Diese Forderung habe die Bundesrepublik ernst genommen und umgesetzt.
Auf die Frage, ob er als CSU-Landesgruppenchef Minister Scheuer aufgefordert habe, die Pkw-Maut umzusetzen, erklärte Dobrindt, es habe ein Gesetz gegeben und damit einen Umsetzungsauftrag für den zuständigen Bundesminister. In seiner Funktion als Landesgruppenchef habe er keine Detailgespräche mit Minister Scheuer geführt. Auch seien die ersten Eckpunkte für die Pkw-Maut 2014 im Bundesverkehrsministerium und nicht, wie gelegentlich behauptet, in der bayrischen Staatskanzlei formuliert worden.
Den Austausch mit der ab 2014 amtierenden EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc bezeichnete Dobrindt als „etwas konfrontativ“. Grund dafür sei gewesen, dass die Kommission lange keine begründete Stellungnahme zur deutschen Pkw-Maut abgegeben habe. Dobrindt bat deshalb Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker um einen Termin. Juncker und sein Kabinettchef Martin Selmayr hätten den Prozess „sehr positiv“ begleitet. Tatsächlich stellte die Kommission dann 2017 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.
In einem Punkt widersprach Dobrindt jedoch der Darstellung, die Selmayr im Ausschuss gegeben hatte. Selmayr zufolge setzte der Bund den mit der Kommission gefundenen Kompromiss nicht so um, wie sich das die Kommission vorgestellt hatte. Dies habe maßgeblich zum Scheitern Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beigetragen. „Es hat keine Signale für eine Enttäuschung der Kommission gegeben“, sagte hingegen Dobrindt.
Quelle: Bundestag
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