Den Blauen Engel gibt es nun unter anderem auch für Bodenbeläge aus Recyclingbeton im Freien und für Zimmertür-Befestigungen (Zargen), die ohne Bauschaum auskommen. Für viele bestehende Produktgruppen wurden die Kriterien aktualisiert. So müssen Druckgeräte erstmals auch bestimmte Sozialkriterien in der Fertigung einhalten. Für drei neue Produktgruppen sollen erstmals Kriterien entwickelt werden.
Hier alle Neuerungen, die im Dezember 2020 durch die Jury Umweltzeichen verabschiedet wurden:
Folgende neue Umweltzeichen wurden durch die Jury verabschiedet:
- Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für die Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216)
- Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a)
- Papiertragebehältnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 217b)
- Mechanische Zargenbefestigungen für Zimmertüren ohne Einsatz von Bauschaum (DE-UZ 218)
Bei den folgenden elf Umweltzeichen wurden die Kriterien überarbeitet und verabschiedet:
- Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (DE-UZ 219)
- Druckerzeugnisse (DE-UZ 195)
- Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (Absorbierende Hygieneprodukte) (DE-UZ 208)
- Telefonanlagen und schnurgebundene Voice-over-IP-Telefone (DE-UZ 150/183 neu DE-UZ 220)
- Kläranlagenverträgliche Sanitärzusätze/ Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze (DE-UZ 84a /84b)
- Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)
- Seeschiffsdesign (DE-UZ 141)
- Bewegungsflächenenteiser für Flugplätze (DE-UZ 99)
- Salzfreie, abstumpfende Streumittel (DE-UZ 13)
- Stoffhandtuchrollen (DE-UZ 77)
- Nassreinigungsdienstleistung (DE-UZ 104)
Zudem wurde beschlossen, dass das Umweltbundesamt zu den folgenden drei Produktgruppen erstmals Kriterien erarbeiten soll:
- Blumenerden und Kultursubstrate
- Flüssigkeitskühler mit natürlichen Kältemitteln
- 3D-FFF Druckerfilamente für 3D-Drucker
Alle „Blaue Engel“-Produkte von A – Z finden Sie hier.
Quelle: Umweltbundesamt (UBA)
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