Vergabeblog hatte über die Preisexplosionen bei Baustoffen bereits berichtet (siehe ). Das BMI hat seine Behörden mit Erlass BW I 7 – 70437/9#3 vom 21.05.2021 darauf hingewiesen, dass mit dem Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ ein Instrument zur Verfügung stünde, mit dem auf volatile Preissteigerungen reagiert werden kann; jedoch grundsätzlich nur für geplante oder ggf. noch laufende Vergabeverfahren. Bestehende Verträge seien grundsätzlich einzuhalten. Ein Rechtsanspruch auf Änderung oder Aufhebung des Vertrages könnte dem Auftragnehmer aufgrund der „Störung der Geschäftsgrundlage“ zustehen. Den Erlass finden Sie im im Mitgliederbereich des DVNW hier. Die dazugehörige Diskussion hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
Seminare zur Vergabe von Bauleistungen
Rechtssichere Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen – kompakt und praxisnah vermittelt.

Suche



17. September 2025 in Berlin
EVB-IT Thementag
Der Thementag für die ergänzenden Vertragsbedingungen von IT-Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung
Immer informiert bleiben!
Möchten Sie keine Neuigkeiten aus dem Vergabeblog verpassen? Per E-Mail Benachrichtigung erhalten sie eine Nachricht zu Themen Ihrer Wahl, sobald neue Beiträge veröffentlicht werden.
Meist gelesene Beiträge des Monats

Die DVNW Akademie
Passgenaue Seminare für Vergabepraktikerinnen und Vergabepraktiker.
Der DVNW Stellenmarkt
Die neusten Kommentare

Werden Sie Mitglied im
Digitalen Netzwerk
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist eine exklusive Plattform für Information, Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften.
Schreibe einen Kommentar