Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt. Damit sollen öffentliche Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden.
„Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau“, sagte Wirtschaftsministerin Schmitt.
Das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, wird zunächst bis Ende des Jahres 2021 ausgesetzt. Damit müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. So ist es denkbar, dass Angebote formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können und sogar nur ein Unternehmen angesprochen werden kann, sollten es die Umstände – wie aktuell – erfordern.
Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bereit, um Fragen der betroffenen Landkreise und Kommunen zu beantworten, wie Vergabeverfahren rechtssicher und beschleunigt durchgeführt werden können“, sagte Ministerin Schmitt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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