Die Europäische Kommission hat am Montag 20 Mitgliedstaaten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 95 Mio. Euro für den Erwerb von COVID-19-Diagnosetests gewährt, um die Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten können so denjenigen Bürgerinnen und Bürgern erschwingliche Tests ermöglichen, die noch nicht vollständig geimpft sind. „Die 20 Millionen Schnelltests, die wir Anfang des Jahres für die Mitgliedstaaten angeschafft haben, und die heute angekündigten zusätzlichen Mittel zeigen, dass wir an unserer Verpflichtung festhalten, dafür zu sorgen, dass die Bürger Zugang zu den Tests haben und dass unsere digitalen Zertifikate allen zur Verfügung stehen, insbesondere denjenigen, die sich nicht impfen lassen können“, so EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. „Die Impfung ist zwar der Schlüssel und unser wichtigstes Mittel, um der Pandemie ein Ende zu setzen, aber schnelle und genaue Tests bleiben wichtig, um die Ausbreitung von COVID-19 zu bekämpfen.“
Die Zuschüsse, die über das Instrument für Soforthilfe (ESI) finanziert werden, werden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, schnelle und präzise Tests zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Diese Unterstützung, die über die nationalen Behörden abgewickelt wird, soll den unterschiedlichen Bedürfnissen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, betonte: „Über 400 Millionen Europäer haben bisher von dem Zertifikat profitiert, und 42 Länder sind bereits an das EU-Zertifikatssystem angeschlossen. Dies ist eine große europäische Errungenschaft, die von unseren Bürgern sehr geschätzt wird. Die heute gewährten Zuschüsse werden zur weiteren Verbreitung der Bescheinigungen beitragen und sicherstellen, dass die Menschen sich weiterhin frei und sicher bewegen können. Ich begrüße diese Entscheidung und fordere die 20 Mitgliedstaaten auf, diese zusätzlichen Tests bestmöglich zu nutzen.“
Das ESI bietet eine bedarfsorientierte, koordinierte Notfallmaßnahme, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der unmittelbaren akuten Phase der COVID-19-Pandemie sowie bei der Bewältigung, der Wiederherstellung und der Vorbeugung eines Wiederaufflammens zu unterstützen.
Quelle: EU Kommission
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