Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen systemische Schwachstellen, bei denen der Bund Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirksamer einsetzen sollte oder in denen er die Mittel, die ihm zustehen, nicht einzieht. Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zielen ab auf wirtschaftliches und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln. Sie sind relevanter denn je: Aktuell bekämpft der Bund die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen mit einer expansiven Haushaltspolitik von historischem Ausmaß. Für die Jahre 2020 bis 2022 ist eine Nettokreditaufnahme von über 470 Mrd. Euro geplant. Das ist fast die Hälfte des zuvor in 70 Jahren aufgetürmten Schuldenbergs.
„Derzeit hat der Bund seinen finanziellen Spielraum ausgereizt. Dabei sind tragfähige und nachhaltige Finanzen Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen 2021. „Gerade jetzt ist es von herausgehobener Bedeutung, dass der Bund seine Aufgaben möglichst effizient erfüllt. Mit den Bemerkungen zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Defizite abgestellt sowie Haushaltsmittel besser und zielgerichtet eingesetzt werden können – damit der Bund an Handlungsfähigkeit gewinnt.“
Mit seinen Bemerkungen, die nur einen kleinen Teil seiner Prüfungserkenntnisse abbilden, unterstützt der Bundesrechnungshof die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns, einem zentralen Element der Gewaltenteilung. Zugleich erhält die Öffentlichkeit Informationen über das Regierungshandeln, die zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Der vorliegende Hauptband der Bemerkungen 2021 umfasst 39 Prüfungsergebnisse, die in den kommenden Monaten im Bundestag beraten werden. Sie betreffen unter anderem die Themen Klima, Energie, Umwelt, Verkehr, Bundeswehr, Politische Stiftungen, Bundesagentur für Arbeit und Steuern. Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen finden Sie im Überblick hier.
Quelle: Bundesrechnungshof
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