Das Bundesfinanzministerium hat im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2021 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 17,53 Milliarden Euro genehmigt. 16 Milliarden Euro entfallen auf eine Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/367) zur Haushaltsführung 2021 hervorgeht. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium die Ausbringung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 5,89 Milliarden Euro.
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