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Vergabe von Wasserkraftkonzessionen: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt

Das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland, Österreich und andere Staaten bezüglich der Vergabe von Wasserkraftkonzessionen vom 7. März 2019 ist am 23. September 2021 eingestellt worden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (20/616) auf eine Kleine Anfrage (20/482) der AfD-Fraktion mit: „Damit erübrigt sich eine weitere Verteidigung.“ Die AfD-Fraktion hatte wissen wollen, ob die Regierung ihre Verteidigungsstrategie in der Sache mit Österreich oder anderen betroffenen Staaten koordiniere.

Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung dafür einsetze, die Bereichsausnahme für Wasserversorgung zu erhalten, selbst wenn ein noch ausstehender Bericht der EU gegen diese Erhaltung spreche, heißt es: „Ob und wie die Bundesregierung auf das Ergebnis reagieren wird, wird die Bundesregierung prüfen, wenn der Bericht vorliegt.“

Quelle: Bundestag

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