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Mangelhafte Korruptionsprävention im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr

Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause. Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2021 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die Nr. 48: „Seit Jahren mangelhafte Korruptionsprävention im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr“:

Im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr leidet die Korruptionsprävention seit Jahren: Beschäftigte sind deutlich zu lange auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzt. Das stellte der Bundesrechnungshof schon zum wiederholten Mal fest. Um Korruption vorzubeugen, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) solche Verwendungen auf fünf Jahre begrenzt – es sei denn, die Bundeswehr trifft Ausgleichsmaßnahmen. In drei Viertel der geprüften Fälle war die vorgeschriebene Verwendungsdauer von fünf Jahren überschritten, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen festgelegt waren. Entgegen vorheriger Zusagen hat das BMVg die Mängel im Beschaffungsamt bislang nicht abgestellt. Es reicht nicht, Maßnahmen zur Korruptionsprävention vorzuschreiben. Das BMVg muss auch kontrollieren, ob die Bundeswehr seine Vorgaben einhält. Nur so kann es dem Korruptionsrisiko im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr wirksam begegnen.

Quelle: Bundesrechnungshof

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