Sicherheit & Verteidigung
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Mehr internationale Kooperation und weniger Bürokratie für Beschaffungen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Bundeskabinett beschließt Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie
Am 4. Dezember 2024 hat das Kabinett die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustrie verabschiedet. Sie ersetzt das Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und ist eine weitere Reaktion auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zeitenwende. Neben der Vorstellung der Herausforderungen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie definiert die Strategie auch die spezifischen Handlungsfelder sowie ein neues industriepolitisches Leitbild. Das BMV spricht sich hierbei unter anderem für die Etablierung agiler und schneller Beschaffungsprozesse aus.
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Unter dem Titel: „Termin bei Airbus in Donauwörth – Pistorius nimmt neue Kampfhubschrauber entgegen“ berichtet der Spiegel, dass der Verteidigungsminister etwas weniger als ein Jahr nach der Bestellung den ersten von mindestens 62 neuen leichten Kampfhubschraubern der Bundeswehr entgegengenommen habe. 2,5 Mrd. EUR habe der Bund für 62 Kampfhubschrauber gezahlt, die den bisher eingesetzten Tiger ersetzen sollen.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 13. November die Beschaffung von weiteren Lenkflugkörpern Meteor gebilligt. Die Haushälter stimmten auch einem Vertrag zur Integration eines neuen Piloten-Helm-Systems für den Eurofighter zu. Sie gaben zudem grünes Licht für Mittel zur Ausbildung im Projekt „Digitalisierung Landbasierte Operationen“.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 6. November 2024 Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro gebilligt. Es werden 200 Wechsellader-Lastkraftwagen gekauft, die bereits Mitte November geliefert werden sollen. Außerdem wird die Satellitenkommunikation der Streitkräfte modernisiert.
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Das Interesse der europäischen Verteidigungsindustrie an einer Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) wächst. Bei der aktuellen Runde zur Einreichung von Vorschlägen hat die europäische Verteidigungsindustrie eine Rekordzahl von insgesamt 298 Vorschlägen eingereicht.
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Im April 2023 orndete die Hausleitung des BMVg an: „Ausnahmeregeln für die Bundeswehr in gesetzlichen Regelwerken sind konsequent zu nutzen. (…) Soweit bundeswehrinterne untergesetzliche Regelwerke die gesetzlichen Regelungen verschärfen, sind diese hiermit ausgesetzt.“ (siehe Vergabeblog.de vom 02/05/2023, Nr. 53293). Ein Jahr später geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Frage nach, wie viele Regelungen nach einem Jahr Beschleunigungserlass ersatzlos gestrichen worden seien.
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In einer veröffentlichten Stellungnahme fordert der Europäische Rechnungshof (EuRH) eine solidere Gestaltung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme, EDIP) und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den politischen Zielen, der angedachten Finanzierung und dem Zeitplan. Die Prüfer weisen darauf hin, dass sich mit den beabsichtigten Ausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro
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In den ersten drei Quartalen 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von knapp 11 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 7,2 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 3,8 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigte am 25. September einen Vertrag für das Rüstungsprogramm D-LBO – Digitalisierung Landbasierte Operationen. Zudem wurde die Beschaffung von neuen Funkgeräten bewilligt.
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Unter dem Titel: „Deutschland will keine Rüstungsgüter mehr aus der Schweiz“ berichtet watson, dass Unternehmen aus der Schweiz aufgrund einer Produktionsvorgabe innerhalb der EU bei deutschen Rüstungsbeschaffungen ausgeschlossen sein könnten. Im konkreten Fall der Beschaffung von stationärer multispektraler Tarnausstattung sei dies in den Vergabeunterlagen so vorgesehen. Die Efta-Staaten seien auch nicht vergessen worden. Die Anforderung an eine Produktionsstätte in der EU sei gewollt und hiervon werde man auch nicht abweichen.