In der Plenarsitzung am 8. April 2022 hat sich der Bundesrat ausführlich zum Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2022 geäußert. In seiner Stellungnahme weist er u.a. auf die Größe der aus Ukraine-Krieg und Pandemie erwachsenen Finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen für das laufende und die kommenden Jahre hin. Das Vorhaben, ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen Bundeswehr zu errichten, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich.
Neben den Herausforderungen durch Krieg und Pandemie dürfe es kein Nachlassen bei den Anstrengungen geben, die gesamtstaatlichen Klimaziele zu erreichen. Auch werde zu prüfen sein, inwieweit gezielte Unterstützungen des Bundes für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen aufgrund der Pandemie auch noch über 2022 hinaus nötig sind. Zudem müsse der Bund Mittel für die frühkindliche Bildung zur Umsetzung der von den Ländern eingeleiteten Maßnahmen über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft zur Verfügung stellen.
Zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten bedürfe es im Zuge des andauernden Krieges in der Ukraine und der damit einhergehenden Flüchtlingsbewegung erneut einer nationalen Kraftanstrengung. Der Bundesrat bringt die Erwartung zum Ausdruck, dass der Bund hierbei einen angemessenen Anteil der Kosten übernimmt, die bislang allein bei den Ländern und Kommunen anfallen, und für eine belastungsgerechte und praktikable Verteilung der Mittel sorgt.
Der Budgetentwurf für das laufende Haushaltsjahr 2022 sieht Ausgaben und Einnahmen von jeweils 457,6 Milliarden Euro vor.
Geplant ist eine Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro. Die reguläre Kreditobergrenze nach der Schuldenregel des Grundgesetzes, die so genannte Schuldenbremse, würde damit vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Notsituation nicht eingehalten. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung allerdings ab 2023 wieder geschehen.
Zusätzlich zu dem Haushalt will die Bundesregierung ein im Grundgesetz zu verankerndes Sondervermögen „Bundeswehr“ errichten und mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro ausstatten, um in den kommenden Jahren die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Teil des Bundeshaushalts ist auch der Etat des Bundesrates. Der so genannte Einzelplan 03 gehört mit 35,29 Millionen Euro zu den kleinsten Posten.
Die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Bundestag ist nach derzeitigen Planungen für Freitag, den 3. Juni 2022, vorgesehen. Danach wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz befassen. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat
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