Die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) berichtet in dem Artikel „Öffentliche Ausschreibungen – Was die Politik bei der Vergabe verbessern muss“ über Kritik aus dem Handwerk an der Strukturierung von Vergabeverfahren. So seien formale Hürden, die im Rahmen der Beteiligung an einfach gelagerte Aufträge geknüpft werden, nicht nachvollziehbar. Die Hoffnung im Handwerk, dass dies zukünftig vereifacht würde, bestünde jedoch nicht.
Ein interessanter Artikel mit nachvollziehbaren Zielen bzw. Absichten, zeigt jedoch mit den gestellten Forderungen für Änderungen bzw. Vereinfachungen im Vergaberecht ein Stück weit vergaberechtliche Unkenntnis bei den Verantwortlichen. Insbesondere ist das, was gefordert wird, schon im Vergaberecht teilweise vorhanden oder als Möglichkeit geregelt. Es liegt vielmehr an der praktischen Handhabung, als an manchen Regelungen.
Ein interessanter Artikel mit nachvollziehbaren Zielen bzw. Absichten, zeigt jedoch mit den gestellten Forderungen für Änderungen bzw. Vereinfachungen im Vergaberecht ein Stück weit vergaberechtliche Unkenntnis bei den Verantwortlichen. Insbesondere ist das, was gefordert wird, schon im Vergaberecht teilweise vorhanden oder als Möglichkeit geregelt. Es liegt vielmehr an der praktischen Handhabung, als an manchen Regelungen.
Die Auswahl der Eignungskriterien für eine konkrete Vergabe liegt im Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Hierbei muss jeder Auftraggeber selbst entscheiden, ob man mit übermäßigen Anforderungen eventuell Bieter abschreckt werden und so der gewünschte maximale Wettbewerb verhindert wird.
Hier bedarf es aus meiner Sicht keiner Änderung.
Als kleine Beschaffungskommune halten wir es hier so schlank, wie möglich.
Ferner kann ich die Kritik an der Preisvergabe nicht teilen. Der Preis ist aus meiner Sicht regelmäßig bei Standardleistungen- und –dienstleistungen immer noch das transparenteste Zuschlagskriterium.
Qualitäts- oder Umweltgesichtspunkte kann man insbesondere im Leistungsverzeichnis festlegen.