Die Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen (siehe hierzu ) wird in NRW bis zum 31.12.2022 verlängert.
Die Verlängerung soll der Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen dienen.
Den bereits zur Anwendung freigegebenen Runderlass finden Sie hier.
Quelle: vergabe.NRW
0 Kommentare