Im Rahmen des CETA können EU-Unternehmen Angebote für Ausschreibungen der kanadischen Regierung auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens einreichen: Bund, Provinzen und Gemeinden – CETA tritt aber erst vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben.
Mit einem Gesetzentwurf (20/2569) wollen die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ratifizieren. Der Entwurf soll am Donnerstagabend im Plenum beraten werden. Die Beratung eines Gesetzentwurfs (20/1008) sowie eines Antrags (20/1010) der CDU/CSU-Fraktion zum Thema wurde vom Wirtschaftsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Ampelfraktionen vertagt.
Das CETA-Abkommen wurde zwischen der Europäischen Kommission und Kanada im Oktober 2016 geschlossen und ist seit September 2017 teilweise in Kraft. Seine Wirkung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. CETA tritt erst vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland ist eines der Länder, in dem die Ratifizierung bislang aussteht.
Das Abkommen soll laut Gesetzentwurf „den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits“ vorantreiben. Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden, heißt es weiter. CETA könne dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teile.
Die Bundesregierung setze sich „im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür ein“, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen, heißt es im Text. Zudem werde sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments „im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen“. Die bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedsstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens verankert werden.
Quelle: Bundestag
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