Die EU-Kommission hat den dritten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht und gibt darin erstmals auch spezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat ab. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, sagte: „DieRechtsstaatlichkeitist nach wie vor ein Grundpfeiler der Demokratie. Russlands Krieg in der Ukraine führt uns wieder vor Augen, wie wichtig unsere Arbeit zur Wahrung und Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und darüber hinaus ist.“
Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland:
- mehr Ressourcen für das Justizsystem bereitzustellen, auch in Bezug auf die Richtergehälter.
- die Pläne zu einem Transparenzregister voranzutreiben: die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“ zur Überprüfung und Nachverfolgung aller Interessenvertreter, die versuchen, die Gesetzgebung zu beeinflussen.
- die Vorschriften zum Wechsel von Beamten zu verschärfen: mehr Kohärenz bei den Vorschriften, mehr Transparenz bei den Genehmigungen für die künftige Beschäftigung hochrangiger Beamter und konsistente Anwendung der bestehenden Regeln zur Dauer der „Abkühlungsphase“ für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre.
- den Plan voranzutreiben, eine Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse gegenüber den Bundesbehörden zu schaffen. Dabei soll es die europäischen Standards für den Zugang zu Dokumenten berücksichtigen.
- der Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen voranzubringen. Ziel ist, die Probleme zu lösen, die die derzeit geltenden Vorschriften für ihre Tätigkeit in der Praxis bereiten. Auch hierbei soll Deutschland die europäischen Standards für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft beachten.
Weitere Informationen zum Bericht finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission
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