Seit dem 02.08.2022 können sich interessierte Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie Städte, Kreise und Gemeinden um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu einen Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht.
Mit der Förderrichtlinie sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
Wir wollen den ÖPNV im Wettbewerb der Verkehrsträger stärken und ihn attraktiver machen. Mein Ziel ist es, den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig zu stärken – mit attraktiven, zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Mit dem neuen Förderaufruf wollen wir innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen fördern und in die Praxis bringen. Dafür stellen wir 150 Millionen Euro bis 2025 bereit.
Gefördert werden u.a.:
Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
Maßnahmen zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung, CheckIn-Be/CheckOut-Systeme) und
weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbau Informations- und Orientierungsangebot für Menschen mit Behinderung).
Damit die Projekte möglichst flächendeckend eine Chance haben, hat der Förderaufruf zwei Förderschwerpunkte. Förderlinie I „Ländliche Regionen“ legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum, die Förderlinie II „Stadtregionen“ zielt auf Projekte in städtischen Regionen ab. Die beantragte Gesamtfördersumme für Modellprojekte der Förderlinie I muss hierbei mindestens 8 Mio. Euro betragen. Für Modellprojekte der Förderlinie II soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Mio. Euro betragen. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 09.09.2022 über das eService-Portal des BAG eingereicht werden.
Zugang über: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/OEPNV/oepnv_node.html
Auf der Website finden Sie auch nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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