Die Vergabekammer Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 13.7.2022 (Az. 1 VK 23/22) die Zulässigkeit der Verwendung von Infrastrukturdiensten europäischer Tochterunternehmen US-amerikanischer Cloud-Anbieter in Frage (siehe Vergabeblog.de vom 01/08/2022, Nr. 50453) und hat damit für Aufruhr gesorgt. Was geht noch? – Was geht nicht mehr? Lesen Sie hierzu morgen eine Entscheidungsbesprechung des Autors Dr. Wolfram Krohn, der die Entscheidung im Ergebnis für „rechtlich unhaltbar“ bewertet. In der kommenden Woche erwarten wir dann eine Besprechung von Jan Wehner, der erläutern wird, weshalb die Entscheidung der Vergabekammer so genau richtig ist. Wir freuen uns auf diese kontroverse Auseinandersetzung; hier auf Vergabeblog!
Den Anfang mach Rechtsanwalt Dr. Wolfram Krohn: „Vergabekammer auf Abwegen: Zum Einsatz europäischer Cloud-Dienstleister mit U.S.-Konzernmutter (VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.07.2022 – 1 VK 23/22)“ auf
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