Das Bundeskabinett hat zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren. Die Verordnungen zum Energiesparen sind dabei ein wichtiges Handlungsfeld. Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit Kurfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Hierzu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden. Wir treiben den Bau von Flüssiggas-Terminals voran, damit wir überhaupt eine alternative Infrastruktur für Gas haben. Wir sichern die Befüllung der Gasspeicher auch mit Milliardenhilfen ab. Und wir stellen die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes und damit der Gasversorgung sicher, unter anderem durch die Rettung eines der größten Gasimporteure in Deutschland, an dem sich der Staat beteiligt. All dies trägt maßgeblich dazu bei, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten. Dafür leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag. Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt.“
Die heute im Kabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 % zu verringern – im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre. Deutschland, das über die letzten Jahre besonders abhängig von russischem Gas war, muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 % senken.
Mit den heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen kann ein kleiner, aber unverzichtbarer Beitrag erreicht werden. So lässt sich mit den darin enthaltenen Maßnahmen der Gasverbrauch nach ersten Schätzungen um ungefähr zwei Prozent senken. Zugleich rechnen sich die Maßnahmen für private Haushalte, Unternehmen und die der öffentlichen Hand. Werden sie umgesetzt, lässt sich in den kommenden beiden Jahren ein Einsparvolumen von gut 10,8 Mrd. Euro erreichen.
Die Maßnahmen der zwei Verordnungen können Sie im Einzelnen auf der Internetseite des BMWK nachlesen. Die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen finden Sie hier (PDF, 242 KB) (EnSikuMaV) und zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen, hier (PDF, 267 KB) (EnSimiMaV).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
0 Kommentare