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Bayern fordert höhere Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Bayern dafür ein, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen. Die Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen – dies soll der Bundesrat in einer Entschließung deutlich machen. Das Bundesratsplenum entscheidet am 10. Februar 2023, ob es die von Bayern vorgeschlagene Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Inflation und Teuerung bei Bauleistungen

Die seit 28 Jahren fast unverändert geltenden Schwellenwerte seien dringend reformbedürftig, betont Bayern. Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten. Der Bundesrat solle daher eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwert fordern.

Weniger Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer

Ziel sei es, den Verwaltungsaufwand und die Kosten auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite zu reduzieren – und damit den Mittelstand zu entlasten. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen, heißt es in der Begründung.

Bauleistungen müssen nach geltendem europäischen Recht ab einem Auftragswert von 5,382 Millionen Euro europaweit ausgeschrieben werden, andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Volumen von 215.000 Euro. Eine Regelung zum Inflationsausgleich ist nicht vorgesehen. Diese Lücke möchte Bayern schließen lassen.

Eigener Schwellenwert für Planungsleistungen

Der Bundesrat soll zudem den Bund auffordern, sich auf europäischer Ebene für einen eigenen, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen einzusetzen. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet Bayern seinen Vorschlag.

Quelle: Bundesrat

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