Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Politik und Markt

Mecklenburg-Vorpommern: Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Gemäß Abschnitt I.1. und I.2. des Vergabeerlasses ist beim Direktauftrag eine Markterkundung durchzuführen, wenn der Auftragswert 1 000 Euro übersteigt. Hierzu bedarf es der Klarstellung, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Direktauftrag sowohl für Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR netto zulässig ist. 

Die Änderung des Vergabeerlasses beruht auf der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 – V 130 – 611-00020-2018/031-020 und wurde am 30.01.2023 im Amtsblatt bekannt gemacht, AmtsBl. M-V 2023 S. 59. Diese Verwaltungsvorschrift trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (2 votes, average: 1,00 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert