Die Bundesregierung informiert in Form einer Unterrichtung (20/5613) über die über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal 2022. Das Gros der genehmigten über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen fiel danach im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung an und wurde mit Beschluss des Haushalts 2022 regulär etatisiert.
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