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„Das Beste für Berlin“: Koalitionsvertrag 2023-2026

Der Vorschlag für den Koalitionsvertrag zwischen CDU Berlin und SPD Berlin für 2023-2026 steht und befindet sich in der Urabstimmung. Was hält der Koalitionsvertrag für das Landesvergaberecht bereit:

Starten wir auf Seite 14:

Das Vergabewesen wird modernisiert und zeitgemäß organisiert. Hierzu wird ein berlinweiter Standard entwickelt, der dann von der Berliner Verwaltung verbindlich genutzt wird. Dabei wird darauf zu achten sein, dass hinreichend große Organisationseinheiten auf Landes-und Bezirksebene geschaffen werden.

Die Vergabe für Schulcaterings soll standardisiert werden (Seite 40).

Die Koalition steht für den S-Bahn-Betrieb aus einer Hand. Das Berliner S-Bahn-System soll uneingeschränkt erhalten erhalten bleiben. Das Vergabeverfahren der Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn soll 2024 abgeschlossen werden (Seite 57).

Anpassungen beim Vergabemindestlohn (Seite 67):

Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn bleiben erhalten und werden dynamisch angepasst. Die prozentuale Höhe der Anpassung des Landesmindestlohns und des Landesvergabemindestlohns soll den prozentualen Steigerungsempfehlungen der Bundesmindestlohnkommission entsprechen. Der Landesmindestlohn und der Landesvergabemindestlohn dürfen den bundeseinheitlichen Mindestlohn um höchstens bis zu 1,50 Euro übersteigen; höchstens entsprechen Landesmindestlohn und Landesvergabemindestlohn dem Betrag, der erforderlich ist, um nach 45-jähriger sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eine Altersrente ohne Aufstockung aus weiteren Sozialsystemen zu ermöglichen. Der Landes-und Vergabemindestlohn sind der Grundstundenlohn ohne weitere Zulage, das Gesetz wird dementsprechend angepasst.

Zudem soll an der Tariftreue im Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz festgehalten werden. Mitarbeitenden in den Vergabestellen sollen entsprechend geschult werden (Seite 67).

Darüber soll die Vergabe von Aufträgen an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung vereinfacht werden. Die Koalition will so Inklusionsunternehmen stärken (Seite 70).

Durch Entbürokratisierung und die Anpassung des Vergaberechts soll die Berliner Wirtschaft entlasten werden. Soziale und ökologische Standards bleiben erhalten (Seite 82).

Die Koaltion wünscht, dass sich mehr kleine und mittlere Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Das Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz wird samt Verordnungen im Jahr 2024 evaluiert. Der Koalition ist besonders wichtig, dass der Zuschlag auf Grundlage einer transparenten Bewertungsmatrix aus Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erfolgt (Seite 83).

Die Kompetenzstelle „Faire Vergabe“ und die zentrale Kontrollgruppe im Wirtschaftssenat setzen ihre Arbeit fort (Seite 83).

Zur Transformation der Wirtschaft soll u.a. auf klimaneutrale Beschaffung gesetzt werden (Seite 131). Alle Beschaffungen solen strategisch und bedarfsgerecht und möglichst klimaneutral gestalten sein (Seite 27). Dies vor allem bei der Modernisierung und Verbesserung der Ausstattung der Polizei.

Quelle: Koalitionsvertrag „Für Berlin das Beste“ – Koalitionsvertrag 2023 -2026 CDU Berlin, SPD Berlin

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