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Mecklenburg-Vorpommern: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz im Kabinett auf den Weg gebracht

„Vergaberecht soll modernisiert werden – gute Entlohnung sichern – regionale Wertschöpfung stärken“, so der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. „Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, sagte Meyer.

Einführung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Damit verbunden ist die Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung. „Dabei geht es darum, dass der jeweilige Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Ausführung der vertraglichen Leistung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten. Primärer Anknüpfungspunkt sind dabei die einschlägigen Tarifverträge. Fehlt es an einem repräsentativen Tarifvertrag, so sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchen-Tarifverträgen maßgeblich“, so Meyer weiter.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. „Mehr Wertschöpfung, mehr nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung auch eine Rolle spielen. Entscheidend ist auch, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt“, betonte Minister Meyer weiter.

Vergaberechtlicher Mindestlohn

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. „Der ´Vergaberechtliche Mindestlohn´ darf ausdrücklich nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes“, so Meyer weiter. Das Mindest-Stundenentgelt nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 10,69 Euro (brutto). Der Mindestlohn nach dem Gesetz des Bundes beträgt 12,00 Euro. Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gemäß der neuen Regelung ausgeschlossen ist, soll zunächst ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Betreiberwechsel im öffentlichen Personenverkehr

Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird an den Landtag übersandt. Der Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.

Quelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

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