Der Bundesfinanzminister hat am Mittwochmittag im Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2027 vorgestellt. Beide Vorlagen hatte das Kabinett kurz vorher beschlossen. Die Zuleitung des Haushaltsentwurfes an Bundesrat und Bundestag ist für den 18. August vorgesehen.
Der Minister führte vor den Abgeordneten zur Haushaltsaufstellung aus, dass es sich die Regierung nicht leicht gemacht und besonders intensive Gespräche geführt habe. Die Rahmenbedingungen seien so schwierig wie seit Jahren nicht mehr gewesen. Lindner verwies etwa auf die höhere Belastung des Haushalts in Folge der Zinswende der Europäischen Zentralbank. Nach den Jahren der Corona-Krise sowie dem Schock nach Beginn des Ukraine-Krieges kehre man zur finanzpolitischen Normalität zurück. Lindner betonte in diesem Zusammenhang, dass die Schuldenbremse eingehalten werde – und auch eingehalten werden müsse. Das sei nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit wichtig, sondern sende auch ein wichtiges Signal an die Kapitalmärkte. Deutschland bekenne sich so zu einer nachhaltigen Fiskalpolitik.
Mit der Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität habe man es nun mit strukturellen Herausforderungen und Aufgaben zu tun, sagte Lindner. Man müsse neu lernen, dass der Staat mit dem Geld auskommt, das die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums bedeute dies, dass jede strukturelle Mehrausgabe eine strukturelle Gegenfinanzierung benötige.
Der FDP-Politiker betonte, dass mit Blick auf den Entwurf dennoch nicht von einem Sparhaushalt gesprochen werden könne. Die Ausgaben würden 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Es seien Rekordinvestitionen vorgesehen und die Investitionsquote steige, führte der Minister aus. Der Entwurf sei aber ein Einstieg in die notwendige quantitative Konsolidierung. Es verblieben aber große Herausforderungen für die Zukunft. In der mittelfristigen Finanzplanung etwa werde noch ein Handlungsbedarf von 14,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Disziplin sei alternativlos, so der Minister. Auch im kommenden Haushaltsjahr besteht nach Darstellung Lindners noch Einsparbedarf, der mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz angegangen werden soll.
Lindner hob hervor, dass es keine Steuererhöhungen geben werde. Der Finanzminister verwies darauf, dass im Haushaltsentwurf vielmehr Vorsorge für steuerpolitische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit getroffen worden sei.
Als eine der Prioritäten im Haushaltsentwurf benannte Lindner das Thema Sicherheit. So werde es im Einzelplan 14 des Bundesverteidigungsministeriums keine Ausgabenkürzungen geben. Zudem werde man unter Hinzuziehung der Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr das Zwei-Prozent-Ziel der Nato einhalten.
Im Austausch mit den Abgeordneten ging Lindner unter anderem auf Fragen zur Kindergrundsicherung, der Einkommensgrenze beim Elterngeldbezug, Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen in das Schienennetz der Deutschen Bahn ein. Ebenfalls thematisiert wurde die geplante Streichung des Zuschusses an die Pflegeversicherung sowie die Deckelung des Zuschusses an die gesetzlichen Krankenkassen.
Dem Entwurf zufolge sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro geplant. Das sind 30,6 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Neuverschuldung soll 16,6 Milliarden Euro (2023: 45,6 Milliarden Euro) betragen. Als Steuereinnahmen sind im Entwurf für 2024 375,3 Milliarden Euro (2023: 358,1 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Investitionen sind mit 54,2 Milliarden Euro taxiert. 2023 sind dafür 71,5 Milliarden Euro angeführt (inklusive haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchende Ausgaben für Darlehen in Höhe von insgesamt 17,3 Milliarden Euro).
Die Finanzplanung sieht 2025 Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 16 Milliarden Euro, 2026 von 450,3 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 15,4 Milliarden Euro und 2027 467,2 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von 15 Milliarden Euro vor.
Die Zuleitung des Haushaltsentwurfes an Bundesrat und Bundestag ist für den 18. August vorgesehen. Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert.
Quelle: Bundestag
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