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Hamburg: Senat beschließt Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts

Der Senat hat am 13.06.2023 ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Entsprechend der Aufträge aus Koalitionsvertrag und Bürgerschaft reformiert die Freie und Hansestadt Hamburg damit Schritt für Schritt ihr Vergabegesetz. Die Bürgerschaft soll sich noch vor der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen.

Senat beschließt Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts

Kurzfristig soll das Vorschaltgesetz helfen, die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen sicherzustellen. So hat sich die Anzahl der Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab 100.000 Euro in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und von 2014 bis 2020 fast verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen erheblich, so dass es zur Aufrechterhaltung der Beschaffungsfähigkeit der FHH unmittelbare und spürbare Entlastungen durch die angestrebte Gesetzesreform kurzfristig bedarf.

Mit den geplanten Reformen wird das Vergaberecht effizienter: Die Beschaffungsstellen der Stadt werden auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Das Vorschaltgesetz sieht hierzu vor, dass bis zum Erreichen eines Wertes von 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren stattfindet. Oberhalb dieser Schwelle findet wie bislang die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung vollständig Anwendung. In diesem Bereich können ökologische und soziale Auswahlkriterien gezielt Eingang in die Vergabeverfahren finden und Steuerungswirkung am Markt entfalten.

Zudem zieht Hamburg als erstes Land die Konsequenzen aus den Krisenszenarien der vergangenen Jahre und ermöglicht im engen Ausnahmefall wie einer Katastrophe oder Pandemie die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in Notlagen sicherzustellen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewinnt an Bedeutung. Schärfungen sind insbesondere im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit erforderlich geworden. Die erleichterte Berücksichtigung von bevorzugten Bietern (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) im Vergabeverfahren erlaubt die zusätzliche Förderung von benachteiligten Gruppen und trägt zur Partizipation aller an einem selbstbestimmten Leben bei.

Der Gesetzesentwurf enthält hingegen noch keinen Vorschlag zur sogenannten Tariftreue. Die diesbezüglich ursprünglich geplante Regelung, die Gegenstand der Verbändeabstimmung war und eine Festsetzung von vergabespezifischen Mindestentgelten auf Grundlage von Rechtsverordnungen vorsah, soll angesichts einer angekündigten Regelung des Bundes noch einmal neu bewertet werden. Um eine möglichst bundeseinheitliche Lösung zu finden, hat der Senat beschlossen, die Hamburger Neuregelungen zur Tariftreue vom übrigen Gesetzesvorhaben zu trennen und nachgeschaltet zu erlassen.

Mit dem Senatsbeschluss werden bereits erste Petita des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Globale Verantwortung, Gute Arbeit, Umwelt- und Klimaschutz als Leitlinien der öffentlichen Auftragsvergabe – Strategie für eine nachhaltige Beschaffung in Hamburg“, der Drs. 22/11044, umgesetzt. So berücksichtigen die Stärkung bevorzugter Bieter im Vergabeverfahren und die Etablierung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens sowie die Möglichkeit zur Anhebung der Direktauftragswertgrenzen bereits dort formulierte Prüfbitten.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel:Hamburg schreibt jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Mio. Euro aus. Es ist klug, dass wir für die Tariftreue-Regelung in Hamburg den Vorstoß des Bundes noch abwarten und in einem zweiten Schritt beschließen. Um die Vergabedienststellen zu entlasten, ziehen wir nun in einem Vorschaltgesetz Erleichterungen vor und entbürokratisieren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen unter 100.000 Euro. In einer Zeit, in der wir als Stadt auch unter Auftragnehmer-Mangel leiden, ist das besonders wichtig. Die jetzt im Vorschaltgesetz enthaltenen Erleichterungen beinhalten explizit keine Präjudizierungen für die geplanten Tariftreue-Regelungen, die wir gemeinsam mit den Gewerkschaften im Herbst noch in das Vergaberecht einfügen wollen. Von den Vereinfachungen profitieren Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben ebenso wie die Beschaffenden der Stadt, die Verfahren künftig zügiger durchführen können. Naturgemäß haben Gewerkschaften und Wirtschaft unterschiedliche Interessen beim Vergaberecht. Wir haben insbesondere mit den Gewerkschaften vereinbart, die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung für eine Tariftreue für Bundesvergaben noch mit einzubeziehen. Unser intensiver Fachdialog geht weiter.“

Quelle: Finanzbehörde Hamburg

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