Nach der europäischen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität bedarf es entschlossener Maßnahmen, um das Verkehrsaufkommen verstärkt auf nachhaltige Verkehrsträger zu verlagern. Öffentliche Verkehrsdienste sind für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals einer nachhaltigen, intelligenten und inklusiven Mobilität von entscheidender Bedeutung. Im Landverkehr werden diese Dienste durch Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 geregelt, wozu die EU Kommission neue Auslegungsleitlinien veröffentlicht hat.
Die Auslegungsleitlinie enthält Erläuterungen und Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten in Bezug darauf, wie die Kommission die Bestimmungen der Verordnung insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung der Unionsgerichte auslegt. Sie deckt nur ausgewählte Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ab und schafft keine neuen Vorschriften. Die Komission weist darauf hin, dass die Auslegung des Unionsrechts letztlich Sache der Unionsgerichte ist.
Die AUslegungsleitline finden Sie hier.
Quelle: EUR-Lex
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