Die Wertgrenzenregelungen des Runderlasses vom 23.12.2021 zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten (MBl. NRW. 2022 S. 10) laufen zum 31. Dezember 2023 aus. Zum 1. Januar 2024 werden die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW) geändert.
Die geänderten VV zu § 55 LHO NRW wurden am 1. Dezember im Erlasswege bekannt gegeben. Die Wertgrenzenregelungen aus dem Runderlass vom 23. Dezember 2021 wurden in die Verwaltungsvorschriften überführt (siehe hierzu auch ).
Die vorläufige VV zu §55 LHO_Stand 01.12.2023 können Sie über den hinterlegten Link abrufen.
Quelle: Vergabe.nrw
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