Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat eine Stellungnahme zu den Grundlagen für die Lebenszyklusanalyse von Gebäuden abgegeben. Die Architekten und Architektinnen fordern die Erhöhung der Anzahl der EPD-Datensätze und Weiterentwicklung von ÖKOBAUDAT und eLCA-Rechentool.
Die BAK hat hierzu folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Die Lebenszyklusanalyse (LCA, auch Ökobilanz) stellt einen essenziellen Baustein für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden dar. Die erfolgreiche Reduzierung von Treibhausgasen und des Energiebedarfs im Baubereich erfordert eine umfassende Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus während des Planungsprozesses.
Die Lebenszyklusbetrachtung nach DIN EN 15978 umfasst nicht nur den Erstellungsprozess des Gebäudes („Graue Energie“), sondern auch die Nutzung und den Rückbau. Dieses Instrument sollte zunächst im Neubau und langfristig auch für Bestandsgebäude in geeigneter Form genutzt werden. Die Grundlage für Lebenszyklusbewertungen bilden Umweltproduktdeklarationen (EPD) für generische und produktspezifische Baustoffe und Bauteile.
Leider gibt es eine unzureichende Anzahl von verfügbaren Datensätzen in der ÖKOBAUDAT, was die Erstellung präziser Ökobilanzen erschwert. Um mit der eingeschränkten Anzahl verfügbarer Datensätze Ökobilanzen erstellen zu können, wurde für das QNG eine Liste mit Zuordnungsempfehlungen veröffentlicht, die die verwendeten Baustoffe jedoch nur pauschal und entsprechend ungenau abbilden. Für die Anlagentechnik gibt es kaum Datensätze. Es stehen keine Umweltproduktdeklarationen in einer für eine Bewertung notwendigen Qualität zur Verfügung. Dieser Mangel an Daten erschwert eine differenzierte Betrachtung und Optimierung von Gebäuden für Ökobilanzen erheblich.
Darüber hinaus müssen einheitliche Rechenregeln für die Bewertung des Lebenszyklus´ von Gebäuden definiert werden. Obwohl grundsätzliche Rechenregeln in europäischen und internationalen Normen vorhanden sind, bedarf es weiterer detaillierter Regeln, um eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Die Formulierung und Vollständigkeit der Regeln in den Siegeldokumenten des QNG lassen jedoch zu wünschen übrig, und fehlende Berechnungsformeln und Beispielrechnungen behindern die Anwendung. Erschwerend kommt hinzu, dass für die Zertifizierung nach BNB andere Regeln als für die Ökobilanzierung nach QNG gelten, weshalb für ein Gebäude parallel zwei Ökobilanzen berechnet werden müssen. Es fehlt ferner an klaren Ansprechpartnern, und die Regelungshoheit für Auslegungsfragen ist ungeklärt.
Für die praktische Umsetzung ist also unbedingt notwendig, dass materialbezogene Rechenwerte und Planungstools zur Verfügung stehen, die eine Betrachtung des Lebenszyklus´ ermöglichen.
Wir fordern:
• den Ausbau der Datenbank ÖKOBAUDAT: Die Anzahl der verfügbaren Produktdaten muss vergrößert und die Genauigkeit der jeweiligen Produktdaten verbessert werden. Die Daten müssen als konformitätsgeprüfte A2-Datensätze öffentlich in digitaler Form (ÖKOBAUDAT) über ein einheitliches Datenformat (ILCD-Format) zugänglich sein. Dazu gehören nicht nur generische Datensätze, sondern auch konformitätsgeprüfte herstellerspezifische Daten, die eine Optimierung der Ökobilanz ermöglichen.
• klare Rechenregeln für die Bewertung des Lebenszyklus: Rechenregeln müssen klar definiert werden und möglichst über eine Open Source Referenzsoftware nachvollziehbar für alle Marktteilnehmer zur Verfügung stehen.
• offen zugängliche Schnittstellen (energetische Gebäudebilanzierung, Ökobilanz, …): Für die Daten im Zusammenhang mit einer Ökobilanzierung müssen offen zugängliche Schnittstellen definiert werden, die im Rahmen öffentlich-rechtlicher Nachweise verbindlich sein sollten.
Das gleiche gilt für die Referenzsoftware eLCA zur Bewertung von Gebäuden. Dafür müssen in den beteiligten Behörden und Forschungsinstituten finanzielle Mittel und mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden.
Architektinnen und Architekten unterstützen die großen und notwendigen Anstrengungen zur Transformation bestehender und neuer, kreislaufgerechter Gebäude hin zur Klimaneutralität. Die Grundlagenforschung und die Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen sind jedoch hoheitliche Aufgaben, die wir an dieser Stelle einfordern.
Quelle: Bundesarchitektenkammer e.V.
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