Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt erzielt.
Mit der Einigung werden wesentliche Änderungen am ursprünglichen Vorschlag aus 2022 (COM(2022) 453 final) vorgenommen, die die Zuständigkeiten der EU Kommission und der zuständigen nationalen Behörden im Untersuchungs- und Entscheidungsprozess klären.
Hintergrund
Rund 27,6 Millionen Menschen sind weltweit in vielen Branchen und auf allen Kontinenten von Zwangsarbeit betroffen. Der größte Teil der Zwangsarbeit findet im privaten Sektor statt, während ein Teil von den Behörden auferlegt wird.
Weiteres Vorgehen
Die zwischen dem Parlament und dem Rat vorläufig erzielte Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie in englischer Sprache hier.
Quelle: EU Rat
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