Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES GmbH haben eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.
Anlässlich dieser Unterzeichung geben die Verbände folgende PM heraus:
Building Information Modeling (BIM) verändert die Art und Weise, wie Bauvorhaben geplant, ausgeführt und verwaltet werden. Die Etablierung dieser innovativen Methode im Fernstraßenbau erhält einen weiteren Schub: Mit dem neuen BIM-Leistungskatalog werden bestehende Unsicherheiten bei Leistungsbeschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen beseitigt. Der BIM-Einsatz wird für alle an Planung und Bau von Fernstraßen beteiligten Partner damit verlässlicher plan- und kalkulierbar und im Ergebnis einfacher. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES GmbH haben jetzt eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt mit dem „Masterplan BIM Bundesfernstraßen“ Ziel und Meilensteine vor, und im Prinzip sind sich alle Akteure einig: BIM ist als digitale, kollaborative Arbeitsmethode dabei, die Planung, den Bau und perspektivisch auch den Betrieb von Fernstraßen radikal zu verändern. BIM ermöglicht es Planern, Ingenieuren, Bauunternehmen und anderen am Bauprozess beteiligten Fachleuten, in Echtzeit zusammenzuarbeiten und Änderungen für alle nachvollziehbar vorzunehmen. Dadurch wird das Bauen effizienter, Kosten werden gesenkt und Fehler minimiert.
Auf dem Weg eines solchen Paradigmenwechsels sind naturgemäß viele Fragen zu beantworten bzw. praktische Probleme zu lösen. Bis heute gibt es beispielsweise immer wieder Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und der Vergütung von BIM-Leistungen, sowohl bei Hauptleistungen wie auch bei Vertragsergänzungen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen hier bis ins Detail eine neue, gemeinsame Sprache finden, damit beide die gleiche Leistung meinen und diese entsprechend kalkuliert, erbracht und vergütet werden kann.
Diesen gemeinsamen Bezugsrahmen liefert der jetzt veröffentlichte BIM-Leistungskatalog, der BIM-Leistungen sowohl für die Planungs- als auch für die Bauphase eindeutig beschreibt und damit kalkulierbar macht. Die DEGES hat ihn 2023 für die Planungsleistungen mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer abgestimmt und vereinbart. Jetzt setzen Autobahn GmbH und DEGES als große Auftraggeber im Fernstraßenwesen und die drei Verbände der Bauwirtschaft gemeinsam ein Zeichen für die partnerschaftliche und nachhaltige Einführung der BIM-Methode. Die gemeinsame Erklärung verstehen sie als Signal an die Mitgliedsunternehmen der drei Verbände und weitere Auftraggeberorganisationen im deutschen Fernstraßenwesen, den BIM-Leistungskatalog im Sinne der gemeinsamen Aufgaben als wertvolles Werkzeug zu nutzen.
Dirk Brandenburger, technischer Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes: „BIM wird bereits von führenden Bauunternehmen weltweit eingesetzt und hat sich als unverzichtbare Technologie in der modernen Baubranche etabliert. Der BIM-Leistungskatalog ist nicht nur ein Meilenstein für die weitere Digitalisierung der deutschen Branche. Für die Autobahn GmbH hilft BIM auch dabei, jüngere Fachkräfte zu gewinnen, die mit der Digitalisierung groß geworden sind.“
Bernd Rothe, technischer Geschäftsführer der DEGES GmbH: „Mit dem BIM-Leistungskatalog leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der gesamten Branche, denn wir teilen darin die gesammelte Erfahrung der DEGES bei der Anwendung, Ausschreibung und Vergütung der BIM-Methode seit 2017. Wir freuen uns sehr, dass nach dem VBI und der Bundes-Ingenieurkammer nun auch eine Vereinbarung zur Anwendung mit der Autobahn GmbH des Bundes und den drei Bauverbänden HDB, BVMB und ZDB gelungen ist.“
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE: „Die Einführung des neuen BIM-Leistungskatalogs stellt einen entscheidenden Fortschritt in der Standardisierung und Automatisierung unserer Branche dar. Dieser partnerschaftlich erarbeitete Leistungskatalog ist ein wesentlicher Baustein, um die Vorteile der digitalen Transformation für alle Beteiligten im Fernstraßenbau zugänglich zu machen. Es ist ein klares Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit unserer Branche. Wir setzen damit neue Maßstäbe in der digitalen Bauwirtschaft und unterstreichen die Innovationskraft der Bauindustrie bei der Implementierung richtungsweisender Technologien im Bauwesen. Durch die Schaffung einheitlicher Standards für BIM-Leistungen strukturieren wir nicht nur die Ausschreibungs- und Abrechnungsprozesse, sondern legen auch das Fundament für eine weitreichende Automatisierung in der Planung und Ausführung von Bauprojekten.“
Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer des BVMB: „BIM geht nur gemeinsam. Die unterzeichnete Vereinbarung zur Anwendung des BIM-Leistungskatalogs markiert einen Meilenstein für die Digitalisierung am Bau. Die Wertschöpfungspartner treten damit den noch bestehenden Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und der Abrechnung von BIM-Leistungen entgegen – ein bedeutender Schritt für die weitere Etablierung der BIM-Methode und wichtige Voraussetzung für die breite Anwendung in der mittelständischen Bauwirtschaft.“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB: „Der BIM-Leistungskatalog ist ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung der Bauwirtschaft. Er erleichtert den Partnern der Wertschöpfungskette das kooperative Arbeiten deutlich, indem er einheitliche Leistungsbilder definiert, die von allen Beteiligten identisch verstanden und umgesetzt werden. Damit erreichen wir Kalkulations- und Kostensicherheit, was besonders der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft ein ernstes Anliegen ist. Auf dem Weg in eine digitale Bauwirtschaft müssen alle Beteiligten mitgenommen werden – der BIM-Leistungskatalog ist hierfür ein wichtiges Werkzeug.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
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