Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Open-House“-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie sind nach Angaben der Bundesregierung noch rund 100 Klagen „rechtshängig“. Es seien bisher rund 80 Vergleiche geschlossen worden, heißt es in der Antwort (20/11404) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11194) der AfD-Fraktion.
Der aktuelle Streitwert für mangelhafte gelieferte Schutzausrüstung im Rahmen des Open-House-Verfahrens liegt den Angaben zufolge bei rund 270 Millionen Euro. Die meisten Fälle, auch jene, in denen der Bund obsiegt habe, befänden sich derzeit noch in Rechtsmittelinstanzen.
Hinsichtlich der Gesamtkosten für Vergleiche und Gesamtstückzahlen von Schutzmasken seien neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch fiskalische Interessen und Verhandlungspositionen des Bundes im Rahmen von zukünftigen Vergleichsschlüssen betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Das Bundesgesundheitsministerium könne vor diesem Hintergrund keine Angaben machen.
Quelle: Bundestag
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