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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 31/05/2024 Nr. 56664

Region Hannover gerät bei Rechnungsprüfung in die Kritik

Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Vergaben der Region Hannover vor der Auftragserteilung vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. In einer aktuellen Prüfung kommen die Rechnungsprüfer der Region Hannover zu einem kritischen Ergebnis: „Im Verlauf der Prüfungen wurde festgestellt, dass seitens der Regionsverwaltung in Einzelfällen bewusst vergaberechtswidrige Entscheidungen getroffen wurden.

Insgesamt kommt die Rechnungsprüfung aber zu einem vermittelnden Ergebnis:

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass in den durch das RPA geprüften Vergabeverfahren im Bereich Liefer- und Dienstleistungen im nationalen und EU-Bereich den Haushaltsgrundsätzen sowie den Bestimmungen des Vergaberechts mit Ausnahme der nachfolgend unter 4.2. genannten Fälle grundsätzlich entsprochen worden ist. Sofern es Beanstandungen gab, wurden diese, verbunden mit Hinweisen für künftige Verfahren, mit der jeweiligen Beschaffungsstelle erörtert, dokumentiert und bereinigt.“

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt eine Neu- bzw. Umstrukturierung der vergaberechtlichen Zuständigkeiten zwischen den Schulen in Trägerschaft der Region Hannover und dem Fachbereich Schulen, ggf. unter Einbeziehung des Teams Zentrale Vergabeangelegenheiten.

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes enthält die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse für das Jahr 2023 und kann hier eingesehen werden.

Quelle: Region Hannover

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2 Antworten zu „Region Hannover gerät bei Rechnungsprüfung in die Kritik“

  1. Avatar von Arndt Luft
    Arndt Luft

    Warum schreibt man das nicht positiv: „Weit überwiegende Zahl der Vergaben rechtskonform. Rechnungsprüfungsamt gibt hilfreiche Hinweise für Verbesserungen“?

  2. Avatar von Michael Pilarski
    Michael Pilarski

    Vielleicht liegt der Grund darin, dass im Rahmen einer guten Fehlerkultur unterlaufende Fehler durchaus direkt angesprochen werden können? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bewertung „Im Verlauf der Prüfungen wurde festgestellt, dass seitens der Regionsverwaltung in Einzelfällen bewusst vergaberechtswidrige Entscheidungen getroffen wurden“, gefällt wurde, gibt es meiner Ansicht nach nichts zu beschönigen, im Gegenteil, wenn das subjektive Element des Vorsatzes anscheinend sogar erfüllt sein könnte.